Rocksteady Lions Jena e.V.


Sport - Soziales - Kultur

Die Idee hinter dem Verein


Wir der Rocksteady Lions Jena e.V. sind ein soziokultureller Sportverein, welcher die Liebe zum Sport und zur Musik miteinander verbindet. In erster Linie zählen Spaß und die Spielfreude,

die uns sowohl auf dem Platz, als auch auf der Bühne antreiben und die wir vermitteln möchten.

Was geht bei den Rocksteady Lions?


Informiere Dich hier über das Vereinsgeschehen! Tippe auf die Überschriften um die Artikel zu öffnen oder zu schließen.
     :

News 2022

Hier bist du immer auf dem neuesten Stand !!

Unser Vorsatz für 2022 : Mehr Infos für dich auf dieser Seite.

 Logo-RL.png

14.01.2022:

Aktuelles im Januar 2022

Wir sind gespannt was uns das Jahr 2022 so alles an Land spült...

Musik/Kultur

Was unsere musikalisch-kulturellen Veranstaltungen betrifft sind wir vorsichtig optimistisch. 

Planung läuft...

Kick-Kidz

Unsere Kick-Kidz sind (in geschrumpfter Form) gut in das Trainings-Jahr 2022 gestartet.                                Natürlich hoffen wir ab März (zum Start der wärmeren Jahreszeit) wieder ALLE auf dem Platz erleben zu dürfen. Angepeilt werden auch wieder "Freundschafts-Spiele" gegen Schott, Rothenstein, Isserstedt und wer sich sonst noch so anbietet...

Rocksteady-Lions-Soccer-Team

Die Pokal-Gewinner-Stadt-Meister-Kicker trainieren/spielen momentan in minimalster Teamstärke und sehnen das Ende des Wahnsinns herbei um mit ganzer Kraft, Motivation und Teamgeist sämtliche Titel/Pokale zu verteidigen.

Kick-Ladys

Das Training unserer "Löwinnen" kommt mittlerweile auch ins Rollen. Mit viel Engagement, Einsatz und natürlich Spaß lassen sie den Ball zirkulieren und würden sich über Unterstützung freuen.

Trainingszeit/Ort zu erfragen unter info@rocksteady-lions.de

TischTennis

Auch dieses Jahr ist wieder eine Rocksteady-Lions-Tischtennis-Liga angedacht. Turniere und Spielmodus ist in Planung...weitere Infos folgen.

Volley-Ball

Die Beach-Volley-Ball-Gruppe hegt die Hoffnung, egal ob Sand oder Halle, sich wieder zum Spielen zu treffen. Auch hier wird geplant.

Verein

Wir haben dieses Jahr so einiges vor...manches sind nur Ideen, anderes können wir verwirklichen.

Mitglieder/innen-Versammlung sollte es mal wieder geben inkl. Vorstands-Wahl.

Vereins-Sport-Fest peilen wir für den Sommer an. Die Idee ist, sämtliche Freizeit/Sportliche- Betätigungen zusammen mit Musik über/auf die "Bühne" zu bringen. Natürlich dürfen da die                    2. Rocksteady-Liolympics  nicht fehlen...Titelverteidiger/innen inklusive.                                                             Die Idee nimmt langsam aber sicher Form an und wir freuen uns jetzt schon drauf.

In diesem Sinne : Sport frei !!

19.12.2021:

New Rocksteady-Lions-Black-Line

Liebe Rocksteady-Lions und Friends,

pünktlich zur Weihnachtszeit ist es soweit.

Unsere Sonderedition, die Rocksteady-Lions-Blackline ist endlich verfügbar.

Jedes Produkt wird in Einzelarbeit und mit viel Liebe berduckt und ist somit ein Unikat.

Momentan haben wir im Angebot  Shirts in den Farben : grün, hellgrün, rot, bordeaux, oliv, sand, granit...uvm. (siehe Bild unten)

Jeweils Unisex in L und M

Preis : 18 €

Hoodies gibts in grau (L) und granit (M)                                                                                 

Preis : 49 €

Weitere Variationen auf Anfrage unter info@rocksteady-lions.de

Im Grunde kann alles bedruckt werden...

 

RoLi-Black-Line.jpg

 

:

2021 geht dem Ende entgegen...noch haben wir T-Shirts für Kids (Gr. 140/146 und 152/158) und Erwachsene (L/XL) in verschiedene Farben für ein gelungenes Weihnachtsgeschenk. Einfach Anfragen!!!! 

Rocksteady-Lions-Color-Edition:

 

 2021-12-15-15.14.22.jpg  2021-12-15-15.11.08.jpg

1.10.2021:

Kick-Kidz-Fotochallenge 2021

Hier sind sie, die Teilnehmenden und die Siegerin der diesjährigen Kick-Kidz-Fotochallenge...2021-12-15-15.11.08.jpg

Unsere Angebote

Sport


Kultur


Sponsoren


Sorry! Hier wird noch gebaut!

  • blablabla

Kontakt


Rocksteady-Lions Jena e.V.
Fritz-Reuter-Str. 3
07745 Jena

Verein

Satzung • Mitgliedschaftsantrag • Dokumente

Wenn du Dich dazu entschlossen Hast ein Teil unseres Vereins zu werden, kannst du mit diesem Button Deinen Mitgliedschaftsantrag herunterladen. Download! Du hast die Möglichkeit dich zwischen verschiedenen Mitgliedschaften zu entscheiden:
  • Aktive Mitgliedschaft
  • Mitgliedschaft: Kinderfußball (6-12Jahre)
  • Fördermitgliedschaft
  • Familienmitgliedschaft

Die Aufschlüsselung der Vereinsbeiträge findest Du unter dem Punkt "Beitragsordnung".

Mit Deiner Unterschrift erkennst Du die Satzung und Beitragsordnung des Rocksteady Lions Jena e.V. an. Bitte Sende den vollständig ausgefüllten Mitgliedschaftsantrag an:

Rocksteady Lions Jena e.V.

Fritz-Reuter-Str. 3

07745 Jena

Satzung des Rocksteady Lions Jena e.V.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
  1. Der Verein trägt den Namen Rocksteady Lions Jena. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Danach lautet der Name „ Rocksteady Lions Jena e.V.“
  2. Der Sitz des Vereins ist Jena.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgabenstellung
  1. Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. Des Abschnittes „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  3. Zweck des Rocksteady Lions Jena e.V. ist die Förderung des Sports und die Förderung von Kunst und Kultur. Der Rocksteady Lions Jena e.V. versteht sich als soziokultureller Sportverein. Er fördert die Freude an körperlicher Bewegung und Ertüchtigung durch gemeinsames Spiel und sportliche Betätigung. Hauptsportart des Rocksteady Lions Jena e.V. ist die Sportart Fußball. Desweiteren steht jedem Mitglied frei Sportgruppen zu gründen, welche Sportarten ausüben, die als gemeinnützig anerkannt sind. Der Rocksteady Lions Jena e.V. verwirklicht seine Zwecke insbesondere durch das Unterhalten von Gelegenheiten für ein regelmäßiges breitensportlich orientiertes Sporttreiben, das Organisieren sportlicher Veranstaltungen, sowie die Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren. Der Rocksteady Lions Jena e.V. bemüht sich um Schaffung und Erhaltung guter Bedingungen für einen geordneten Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb seiner Mitglieder. Der Verein fördert ein vielseitiges Vereinsleben und die Ausbildung sowie den Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleiter_innen. Der Rocksteady Lions Jena e.V. fördert kulturelle Veranstaltungen, welche die jamaikanische Kultur pflegen und erhalten. Dies umfasst auch die Erhaltung von Kulturwerten, wie der jamaikanischen Musik des Ska, Rocksteady und Reggaes, sowie aller daraus entstandenen und beeinflussten Musikstile. Der Rocksteady Lions Jena e.V. unterhält, fördert und trägt Veranstaltungen in Form von Konzerten, Tanzveranstaltungen, Lesungen, Filmvorführungen, Ausstellungen und Vorträgen. Zweck ist insbesondere die Herstellung und Moderation eines interkulturellen und gesellschaftsübergreifenden Dialogs durch populäre jamaikanische Musik. Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind insbesondere die Kultivierung von Musikveranstaltungen, als interkultureller Bewegungsraum und Dialoggestaltung durch gemeinsames Musizieren im Rahmen musikalischer Projekte.
  4. Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen.
  5. Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, Spendengelder und sonstige Gelder, werden ausschließlich im Sinne der satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
§ 3 Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Vereins können alle natürlichen Personen werden. Die Aufnahme als Mitglied setzt einen schriftlichen Antrag voraus, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann der/die Antragsteller/in die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.
  2. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können mit schriftlicher Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter Mitglied des Vereins werden.
  3. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern.
  4. Ordentliche Mitglieder haben die vollen Rechte und Pflichten gem. § 4 5. Fördermitglieder fördern ideell und finanziell die Vereinsarbeit. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. 6. Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Rocksteady Lions Jena e.V. verdient gemacht haben. Die Ehrenmitgliedschaft wird durch den Vorstand verliehen. Mit Bekanntgabe der Ehrenmitgliedschaft an den Begünstigten und dessen Zustimmung wird dieser zugleich ordentliches Mitglied des Vereins. Soweit Ehrenmitglieder nicht bereits als ordentliche Mitglieder zum Verein gehören.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  1. Für alle Mitglieder des Rocksteady Lions Jena e.V. gelten die Satzung, die erlassenen Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vollversammlung und des Vorstandes.
  2. Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages nach Beschluß des Gesamtvorstandes zur Beitragsregelung verpflichtet. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Zahlweise und Fälligkeit bestimmt die Beitragsordnung.
  3. Jedes natürliche Mitglied, ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres berechtigt, an der Beschlussfassung im Verein aktiv mitzuwirken.
  4. Der Rocksteady Lions Jena e.V. sorgt für einen angemessenen Versicherungsschutz seiner ordentlichen Mitglieder.
  5. Jedes Mitglied ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Vereins und seinen Zielen zum Nachteil gereichen kann.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder durch Tod. Der Austritt kann mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresende schriftlich erklärt werden.
  2. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft gegen die Satzung oder gegen die Vereinszwecke verstößt oder seiner Beitragspflicht während eines Jahres nicht nachkommt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Ein Mitglied, das aus dem Verein ausgeschlossen wurde, kann frühestens nach 12 Monaten einen erneuten Antrag auf Aufnahme stellen.
  3. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen oder Rückzahlung gezahlter Mitgliedsbeiträge.
§ 6 Organe des Vereins
  1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
  2. Der Vorstand
    1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins
    2. Der Vorstand besteht aus dem/ der ersten Vorsitzenden, dem/ der Stellvertretenden und dem/ der Kassenwart/ -in.
    3. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
    4. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
    5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Alle Vorstandsmitglieder sind stimmberechtigt. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Vorstandmitglieder zu Beginn der Vorstandssitzung nötig. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der genannten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
    6. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.
  3. Die Mitgliederversammlung
    1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal statt.
    2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.
    3. Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen/deren Verhinderung von seinem/ihrem (r) Stellvertreter/in geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den/der Leiter/in mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
    4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, wobei Beschlüsse zur Auflösung des Vereins und Änderung der Satzung hiervon ausgenommen sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Versammlungsleiter/in den Ausschlag. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Vereins erforderlich.
    5. Über Anträge auf Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei den/der Vorsitzenden des Vereins eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden sind.
§ 7 Finanzierung und Vermögen des Vereins
  1. Die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seines Zweckes notwendigen Mittel erhält der Verein aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
  2. Soweit steuerbegünstigte Zwecke des Vereins nicht beeinträchtigt werden, dürfen auch Einnahmen aus Werbung und Sponsoring, Dienstleistungen wie z.B. Sportkurse und Lehrgänge, Veranstaltungen und Vermögensverwaltung erzielt werden.
  3. Der Haushaltsplan des Vereins regelt die zulässigen Ausgaben. Ausgaben sind nur zulässig, soweit sie durch Einnahmen oder vorgesehene Rücklagen gedeckt sind.
  4. Sämtliche Mittel des Vereins, z.B. Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Spenden, Zuschüsse und Gewinne aller Art, dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Auslagen werden nur erstattet, wenn sie der Vorstand bewilligt hat.
§ 8 Protokollierung von Beschlüssen
  1. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist von den/der Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter/in und dem/der Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter/in jeweils zu bestimmenden Schriftführer/in zu unterschreiben.
§ 9 Auflösung des Vereins
  1. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind im Falle der Auflösung der 1. und 2. Vorsitzende als die Liquidatoren des Vereins bestellt.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an das Geburtshaus Jena e.V., der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 10 Gültigkeit dieser Satzung
  1. Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 22.02.2016 beschlossen.
  2. Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Kurzgesagt:
Mitgliedschaftsbeitrag
60€ p.a.
Familienbeitrag
100€ p.a.*
*bis 5 Personen
Fördermitgliedschaft
mind. 40€ p.a.
Ermäßigung
36€ p.a.**
**Bedingungen siehe Beitragsordnung
Vollständige Beitragsordnung
§ 1. Höhe der Beiträge
  1. Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt jährlich 60 Euro.
  2. Familienmitgliedsbeitrag für 2 bis 5 Familienmitglieder beträgt jährlich 100 Euro.
  3. Der Fördermitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt jährlich 40 Euro.
  4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§ 2. Ermäßigung
  1. Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Schwerbehinderte, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
  2. Für Personen in Elternzeit wird der Beitrag für die Monate in Elternzeit ausgesetzt.
  3. Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 36 Euro.
  4. Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
  5. Für Kinder im Alter unter 14 Jahren gilt der ermäßigte Beitrag.
  6. Teilnehmende Kinder des Kinderfussballtrainings sind von der Ermäßigung ausgenommen, insofern nicht durch die Eltern ein Ermäßigungsanspruch (siehe §2 Punkt 1) besteht.
§ 3. Fälligkeit und Zahlungsweise
  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 15. Januar in voller Höhe fällig. Bei Annahme des Aufnahmeantrages im laufenden Jahr ist der Beitrag anteilig am Jahresbeitrag im Monat der Aufnahme fällig.
  2. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung. Hierbei ist jeweils der Mitgliedsname und die Mitgliedsnummer anzugeben.

    Rocksteady Lions Jena e.V.
    IBAN: DE81 8309 4495 0003 3372 86
    BIC: GENODEF1ETK
  3. Alternativ zu Absatz 2 kann auch eine Barzahlung an den/die Kassenwart/-in erfolgen, sofern dieser/diese zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.

Fussball


Herrenfußball

Unsere Ü 30 Herren nehmen regelmäßig an regionalen und überregionalen Freizeitturnieren teil. Egal ob Kleinfeld, Halle oder Käfig, überall fühlen sich die Löwen zu Hause.

Turnierteilnahmen
[folgt]
Erfolge
[folgt]
Termine
Training: Dienstags auf dem
USV-Sportgelände
Damenfußball

Beim Damenfußball stecken wir noch ein bisschen in den Kinderschuhen. Hier steht der Spaß und die Freude an der Bewegung, sowie die Verbesserung der fußballerischen Fähigkeiten im Vordergrund. Die Damen freuen sich über jedes neue Gesicht!

Termine
Training: Dienstags 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem USV-Sportgelände
Kick-Kids

Die Kick-Kidz oder liebevoll die kleinen Löwen genannt, treffen sich Montag oder Mittwoch um das Runde ins Eckige zu befördern. Im wöchentlichen Training zählt der Spaß am Spiel, ohne sich dem Leistungsdruck und einem regelmäßigen Spielbetriebes auszusetzen.

Turnierteilnahmen
[folgt]
Erfolge
[folgt]
Termine
Training: Montags oder Mittwochs auf dem
USV-Sportgelände
Anmelden Schließen

Tischtennis


Willkommen bei der Rocksteady-Lions-TT-Liga

Das Spielsystem ist ganz einfach. Anmelden, fordern und punkten. Die Saison startet jeweils nach den Sommerferien und endet vor den Sommerferien. Die Teilnehmer fordern sich gegenseitig an einer „Platte“ ihrer Wahl zum Duell um Punkte zu sammeln. Hierbei ist ein Hin- und Rückspiel möglich. Um Zusatzpunkte zu sammeln und es somit noch spannender zu machen, werden Turniere organisiert, in denen man zusätzliche Punkte hamstern kann. Am Ende der Saison wird der Rocksteady-Lions-TT-König gekrönt. Infos und Anmeldung unter info@rocksteady-lions.de

Ligatabelle öffnen (im Bau) Schließen

Volleyball


Die Beachvolleyballgruppe trifft sich zu Spielen am Strandschleicher. Hier gibt es keine festen Zeiten, sondern je nach Bedarf werden Plätze angemietet.

Schließen

Project Name


Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisicing elit. Mollitia neque assumenda ipsam nihil, molestias magnam, recusandae quos quis inventore quisquam velit asperiores, vitae? Reprehenderit soluta, eos quod consequuntur itaque. Nam.

Close Project

Konzerte


Der Offbeatclub Jena veranstaltet in regelmäßigen Abständen Konzertveranstaltungen im Kulturbahnhof Jena. Hierzu werden nationale und internationale Ska,- Reggae-und Rocksteadybands nach Jena eingeladen. In der Vergangenheit konnten wir schon Bands, wie:

Two Tone Club, Babylove & the Van Dangos, The Toasters, Skavida, Babayaga, Miezeskaze, The Uppertones, Bjelomorkanal, The Hacklers, Eastern Standard Time, Santiago Downbeat Ska & Latin-Jazz Orchestra, Skaferlatine, Rotterdam Ska- Jazz Foundation, Susan Cadogan, The Debonaires und Protesting Soldiers

bei uns begrüßen.

Termine
Neue Konzerttermine werden in den News bekannt gegeben.
Schließen

Rocksteady Open Air


Dieses Jahr wird das Rocksteady Lions Open Air zum zweiten Mal auf der Festwiese der Papiermühle Jena stattfinden. Termin zum Anstreichen im Kalender ist der 11.08.2018. Der Offbeatclub konnte hierfür 2 fantastische Livebands gewinnen, welche das Rocksteady Lions Open Air wieder zu einem wunderschönen Abend machen werden. Wer die beiden Bands sind, erfahrt ihr in Kürze.

Termin
11.08.2018
Schließen

Impressum


Verantwortlich im Sinne des TMG:

Norman Günther
Fritz-Reuter-Str. 3
07745 Jena

Haftung für Inhalt

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Schließen

Datenschutz


Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Norman Günther
Fritz-Reuter-Str. 3
07745 Jena

Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile. Aktuell verfügt diese Seite über keinerlei Eingabemöglichkeiten von persönlichen Daten, sodass von einer verschlüsselten Übertragung abgesehen werden kann und abgesehen wurde.

Server-Log-Dateien

In Server-Log-Dateien erhebt und speichert der Provider der Website automatisch Informationen, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • Verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Es findet keine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen statt. Grundlage der Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de

Schließen